Am 7. Februar 1905 habe ich dem Königlichen Konsistorium zu Münster angezeigt, daß ich aus Gewissensbedenken, die sich auf die Verfassung sowie auf die Abendsmahls-, Konfirmations- und Taufpraxis der Kirche beziehen, mein Amt als Pfarrer der Landeskirche niederlege.
Bei der Besprechung eines solchen Falles pflegen sich allerlei schiefe und ungerechte Urteile zu bilden, die nur zu leicht bei Unkundigen Ärgernis erregen. Dem möchte ich, soviel als möglich, vorbeugen, indem ich die Hauptbeweggründe zu diesem meinem Schritt öffentlich darlege.
Daß die Verfassung und die durch sie festgelegten Einrichtungen der Volks- und Staatskirche den in der Heiligen Schrift geoffenbarten Grundzügen der christlichen Gemeinde nicht entsprechen, ist eine längst anerkannte Tatsache, über die man kein Wort zu sagen braucht. Die Volkskirche müßte aufhören Volkskirche zu sein, sobald sie ernstlich daran ginge, alles nach dem Wort und Geist Gottes zu ordnen. So würde z. B. die mildeste Handhabung einer wirklichen Gemeinde- und Abendmahlszucht unfehlbar dahin führen, daß 3/4 oder 9/10 oder 90/100 der in den Volkskirchenlisten eingetragenen Namen gestrichen werden müßten. Deshalb bin ich weit entfernt, die Kirchenbehörde, deren Untergebener ich bis jetzt war, anzuklagen. Sie hätten mich bei ihrem weitesten Entgegenkommen und bei der größten Schonung meines Gewissens aus der peinlichen Lage nicht befreien können, in welcher ich bei Ausübung der kirchlichen Amtshandlung mich befand.
Als Pastor der Landeskirche mußte ich alle Kinder, die herzugebracht wurden, taufen, von welchen ungläubigen oder abergläubischen Vorstellungen und Absichten Eltern und Paten auch dabei geleitet werden mochten. Als Pastor der Volkskirche mußte ich alljährlich zu einer bestimmten Stunde die der Schulpflicht entwachsenen Knaben und Mädchen meines Amtsbezirks unter Gebet und Handauflegung als mündige Christen und vollberechtigte Glieder in die Kirche aufnehmen, obgleich ich fest überzeugt war, daß die meisten ohne wahren Glauben und inneres Verständnis das ihnen abgenötigte Gelübde aussprechen.
Ich mußte sehr oft Brautpaare, welche die Sünde zusammengeführt hatte und welche die kirchliche Trauung lediglich als Dekoration ihrer weltlichen Hochzeit begehrten, im Namen des Dreimalheiligen als christliche Eheleute zusammensprechen. Ich mußte allen dem Altar Nahenden das Abendmahl geben, gleichviel, ob sie Kinder Gottes oder Weltkinder, unbußfertige Sünder, Spötter und Gottesleugner waren. Ich durfte wohl in der Predigt warnen vor dem Mißbrauch dieser kirchlichen Einrichtung, ich durfte in der sogenannten Beichte auf die Folgen des unwürdigen Abendmahlgenusses hinweisen, dazu aber mußte ich wohk oder übel die meist und nach kirchlicher Sitte gewohnheitsmäßig Hinzutretenden unter Gebet und Anrufung des heiligen Gottes bedienen. Ich sah sie vor mir, die armen betrogenen Seelen, die, so ernst ich auch warnte, unter dem ehernen Brauch kirchlichen Herkommens stehend, sich selbst zum Schaden, von ihren kirchlichen Rechten Gebrauch machten und dabei nur immer tiefer hinuntersanken in die Macht kirchlichen Aberglaubens und Todesschlafes. Ich warnte sie vor etwas, das ich ihnen doch schließlich geben mußte.
Ich kam mir je länger und mehr vor wie ein Vater, der mit der einen Hand seine törichten Kinder von einer ihnen gefährlichen Arznei abwehrt und mit der anderen Hand sie ihnen in den Mund führt; und bei all diesem Zertreten des Heiligtums die Anrufung des Heiligen, die Anwendung des Wortes Gottes. Ich darf annehmen, daß alle Kinder Gottes, die diese Erklärung lesen, daß insbesondere meine Glaubensbrüder, die im kirchlichen Pfarramt gestanden haben oder noch stehen, diese meine Gewissensnöte, meine Seufzer und Gebete, meine Kämpfe und Leiden verstehen können.
Ich kenne aus Erfahrung die verschiedenen Einwände und Ausflüchte, womit man sich in solcher Lage zu vertreten und rechtfertigen pflegt. Aber sie sind doch im letzten Grunde nur notdürftige Pflaster, mit denen man tiefe, schmerzende Wunden zu überkleiden sucht.
Ich habe alle diese Pflaster auf den Rat guter mitfühlender Freunde hin angewandt, aber die Wunde fraß nur tiefer, und ich mußte mich schließlich zur Operation entschließen. So kam es zur Niederlegung meines Pfarramtes. Ich werde, solange der Herr mir nicht andere klare Weisung gibt, zunächst meine Arbeit in Gemeinschaft mit vielen Kindern Gottes, die der Herr in Schildesche und Umgebung in den letzten Jahren gesammelt hat, ruhig weiter führen. Die Geschwister der Gemeinschaft, denen ich mit großer Freude dienen durfte, welche mit mir unter der Fahne Jesu kämpfen und mit mir Freud und Leid teilen, würden es nicht verstehen, und leicht Ärgernis nehmen, wenn ich sie nun, da ich auf Wohnung , Gehalt und Pension der Landeskirche verzichten muß, verlassen würde. Der Herr ist unter großen Kämpfen und Anfechtungen so sichtlich mit uns gewesen, daß es sträflicher Unglaube wäre, irgendwie zaghaft zu sein. Er ist allmächtig und reich und es ist unser herrlichstes vorrecht, Ihm bedingungslos zu vertrauen, Ihm dienen zu dürfen, für Ihn zu leiden und Ihm zu folgen, wohin es auch geht. Sein Name werde gepriesen und verherrlicht in der Gemeinde.
gez. Christoph Köhler, Pastor a. D.
Ein Hinweis für Gotteskinder:
