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E+E 1959
Es wird gelehrt, daß "im Sakrament Vergebung der Sünden, Leben und Seligkeit durch solche Worte gegeben wird" - nämlich durch die Worte: "für euch gegeben und vergossen zur Vergebung der Sünden". Im 5. Hauptstück des kleinen Katechismuns D. Martin Luthers, dem die angeführten Worte entnommen sind, heißt es dann unter Punkt 3: "Wie kann leiblich Essen und Trinken solche große Dinge tun? Essen und Trinken tuts freilich nicht, sondern die Worte so da stehen: für euch gegeben und vergossen zur Vergebung der Sünden; welche Worte sind neben dem leiblichen Essen und Trinken als das Hauptstück im Sakrament". Die angeführten Worte der Heiligen Schrift, d. h. der Glaube an dieselben, bildet also mit dem leiblichen Essen und Trinken das Sakrament oder Gnadenmittel. Wenn dies richtig ist, wird somit die Gnade Gottes, das ist also die Vergebung der Sünden, dem Glaubenden in Verbindung mit dem Essen und Trinken mitgeteilt.
Hören wir nun, was das Neue Testament über diesen Gegenstand sagt! In den Einsetzungsworten beim Abendmahl sagt Christus nicht, daß durch den Genuß des Mahls Vergebung der Sünden mitgeteilt wird, sondern er kennzeichnet den Zweck des leiblichen Essens und Trinkens sowohl beim Brot wie auch bei dem Kelch durch die Worte: "Dies tut zu meinem Gedächtnis"; "dies tut, so oft ihr trinket, zu meinem Gedächtnis" (1. Kor 11,24 und 25; Lk 22,19). Die feierliche Handlung soll also geschehen zum Gedächtnis des Herrn und nicht zur Vergebung der Sünden der Teilnehmenden. Von der Vergebung spricht der Herr zwar auch, ber in ganz anderem Sinne: "Dieses ist mein Blut, das des neuen Bundes, welches für viele vergossen wird zur Vergebung der Sünden" (Mt 26,18). Also das Blut Jesu Christi sollte vergossen werden zur Vergebung der Sünden, um im Blick auf diese die notwendige Sühnung vor Gott zu bewirken. Brot und Wein, welche bildlich den Leib und das Blut des Herrn darstellen und so mit in ihrer Trennung den Tod bedeuten, sollten zum Gedächtnis des Erlösers und Seines Werkes genossen werden. Diese beiden Dinge: Vergießen des Blutes zur Sühnung der Sünden und Teilhaben am Abendmahl müssen also genauestens unterschieden werden.Das Mahl des Herrn ist vielmehr nur für solche bestimmt. die sich der Vergebung ihrer Sünden bereits bewußt sind und dem Herrn dafür Dank und Anbetung darbringen möchten. Jemand der die Vergebung seiner Sündenschuld noch nicht besitzt, soll an dem Mahl des Herrn nicht teilnehmen, denn "er ißt und trinkt sich selbst Gericht" (1. Kor 11,29).
Wenn es so wäre, daß durch das Teilnehmen am Abendmahl die Vergebung der Sünden vermittelt wird, so würde dies mit vielen Stellen des Neuen Testaments in krassem Widerspruch stehen. Es wird mit Recht im 5. Hauptstück gesagt: "denn wo Vergebung der Sünden ist, da ist auch Leben und Seligkeit". Die Vergebung der Sünden ist in der Tat die Voraussetzung und Grundlage aller christlichen Segnungen, aber sie wird nicht durch den Genuß eines Bissen Brotes und eines Schluckes Weines erlangt. In Johannes 3,16 lesen wir: "Also hat Gott die Welt geliebt, daß er seinen eingeborenen Sohn gab, auf daß jeder, der an ihn glaubt, nicht verloren gehe, sondern ewiges Leben habe". Es ist also der Glaube, dem ewiges Leben und somit auch Vergebung der Sünden verheißen ist; von der Teilnahme am Abendmahl wird hier ebenso wenig gesprochen wie auch in allen übrigen Stellen. Der Apostel Petrus fordert in Apostelgeschichte 3,19 auf: "So tut nun Buße und bekehret euch, daß eure Sünden ausgetilgt werden". Christus Jesus sagt: "Wahrlich, wahrlich, ich sage euch: Wer an mich glaubt, hat ewiges Leben" (Johannes 6,47).
Dem Kerkermeister zu Philippi wurde auf seine Frage: "... was muß ich tun, auf daß ich errettet werde?" nicht gesagt: Laß dich taufen und nimm das Abendmahl, sondern ihm wurde die klare Antwort zuteil: "Glaube an den Herrn Jesus, und du wirst errettet werden, du und dein Haus" (Apostelgeschichte 16,31). Als der Herr Jesus am Kreuze hing, sagte Er zu dem mit Ihm gekreuzigten Schächer: "Wahrlich, ich sage dir: Heute wirst du mit mir im Paradiese sein" (Lukas 23,43). Der Übeltäter, der noch in letzter Sekunde an den Herrn glaubte, ging ins Paradies, war also errettet, ohne getauft zu sein oder das Abendmahl empfangen zu haben. Die Zahl der Beispiele ließe sich vermehren, doch die angeführten mögen genügen.
Wir fassen das Gesagte zusammen: Gott ist heilig und muß daher die Sünde verurteilen. Damit Er nun Menschen ihre Sünden vergeben konnte, ohne Seine Heiligkeit und Gerechtigkeit aufzugeben, mußte Jesus Christus sterben und Sein Blut vergossen werden. (Dies ist auf dem Kreuz von Golgatha geschehen, wo Gott Jesum als unser Stellvertreter behandelt und Ihn für unsere Sünden bestrafte.) Aber nur derjenige von den Menschen erhält Vergebung der Sünden und damit ewiges Leben und ewige Seligkeit, das Buße tut, d. h. sich und seine Sünden verurteilt und an Jesum Christum als seinen Erlöser glaubt. Es muß also in seiner Seele etwas vorgegangen sein, eine innere Wandlung, und dann kann er auch ein anders Leben führen als bisher. Dies ist ganz einleuchtend, während es ganz unbegreiflich ist, daß der Genuß von wenig Brot und Wein einen Menschen und sein Leben von Grund auf ändern soll. Ein gläubiger. erretteter Christ soll dann an dem Mahle des Herrn "zu Seinem Gedächtnis" teilnehmen, indem er sich an den Tod und die Leiden seines Erlösers erinnert.
Aus dem Vorstehenden ergibt sich somit ganz klar, daß die Lehre, durch den Genuß des Abendmahls erhalte man die Vergebung der Sünden, nicht mit der Heiligen Schrift begründet werden kann. Der traurige Zustand vieler Namenschristen, von dem in ersten Abschnitt die Rede war, hängt mit dieser äußerlichen Handlung zusammen, der aber so weitreichende innere Wirkungen zugeschrieben werden.
Wir haben somit hier ein Beispiel einer christlichen Lehre, die durchaus nicht die Quelle in der Heiligen Schrift hat.
Die Tatsache, daß in den großen bekennenden Kirchen Gläubige und auch offenbar nicht Wiedergeborene gemeinsam am Abendmahl teilnehmen, begründet man damit, daß auch Judas Iskariot, der bestimmt kein Erlöster oder erretteter Mensch war, am Abendmahl teilgenommen habe. Aus den Berichten der Evangelien geht jedoch klar hervor, daß dies nicht der Fall war. Der Heiland kennzeichnete den Verräter durch einen Bissen, den Er eingetaucht hatte, um ihn dann dem Judas zu geben. Dies geschah während des voraufgegangenen Passahmahles. Bei dem Abendmahl brach Jesus das Brot und gab es Seinen Jüngern, ohne es einzutauchen. Die Szene der Kennzeichnung des Verräters spielte sich also bei der Passahfeier ab. In Johannes 13,30 heißt es: "Als nun jener den Bissen genommen hatte, ging er alsbald hinaus". Aus dieser Stelle geht demnach klar hervor, daß Judas Iskariot bei der Einsetzung und Feier des Abendmahles nicht mehr zugegen war.
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